Rathaus Seybothenreuth

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters festgestellt:
1. Die Zahl der Stimmberechtigten:    987
    Die Zahl der Personen, die gewählt haben:    780
    Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:    719
    Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel:    61

Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers
(Kennwort)
(Familienname, Vorname, evtl.2: Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2): Geburtsjahr, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) Gesamtzahl der gültigen Stimmen
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. Roder Stefan, Produktionsleiter 665
02 Wählerbenannte Kandidatur 1 Bertelshofer Ulrich 7
03 Wählerbenannte Kandidatur 2 Fassold Sebastian 1
04 Wählerbenannte Kandidatur 3 Fischer Patrick 1
05 Wählerbenannte Kandidatur 4 Peter Matthias 2
06 Wählerbenannte Kandidatur 5 Mader Gerhard 1
07 Wählerbenannte Kandidatur 6 Pittroff Christina 1
08 Wählerbenannte Kandidatur 7 Pöhnl Roland 1
09 Wählerbenannte Kandidatur 8 Preißinger Andreas 3
10 Wählerbenannte Kandidatur 9 Preißinger Reinhard 6
11 Wählerbenannte Kandidatur 10 Probst Karl-Heinz 1
12 Wählerbenannte Kandidatur 11 Raps Harald 1
13 Wählerbenannte Kandidatur 12 Reinwald Michael 2
14 Wählerbenannte Kandidatur 13 Roder Matthias 1
15 Wählerbenannte Kandidatur 14 Schelter Andreas 1
16 Wählerbenannte Kandidatur 15 Seefloth Kerstin 2
17 Wählerbenannte Kandidatur 16 Seiler Markus 1
18 Wählerbenannte Kandidatur 17 Stoiber Victoria 3
19 Wählerbenannte Kandidatur 18 Storkenmaier Andrea 1
20 Wählerbenannte Kandidatur 19 Straub Andreas 1
21 Wählerbenannte Kandidatur 20 Bauer Sandra 1
22 Wählerbenannte Kandidatur 22 Krause Andreas 1
23 Wählerbenannte Kandidatur 23 Peetz Lars 1
24 Wählerbenannte Kandidatur 29 Dr. Matyssek Rainer 1
25 Wählerbenannte Kandidatur 98 Eisel Dietmar 1
26 Wählerbenannte Kandidatur 99 Hoffmann Ute 2
27 Wählerbenannte Kandidatur 100 Opel Günter 6
28 Wählerbenannte Kandidatur 101 Raps Harald 1
29 Wählerbenannte Kandidatur 34 Schott Andreas 1
30 Wählerbenannte Kandidatur 102 Schulze Mario 1

2. Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass Roder, Stefan mit 665 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum ersten Bürgermeister gewählt ist.

Die gewählte Person hat die Wahl wirksam angenommen.

Seybothenreuth, 31.03.2026
Reinhard Preißinger
Gemeindewahlleiter
 

 

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des Gemeinderats festgestellt: 
1. Die Zahl der Stimmberechtigten:    987
    Die Zahl der Personen, die gewählt haben:    778
    Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen:    8.672
    Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel:    16

2. Insgesamt sind 12 Gemeinderatssitze zu vergeben.

3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl der gültigen Stimmen Anzahl der Sitze
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 4.153 6
06 Freie Wählergemeinschaft Seybothenreuth (FWG) 2.875 4
07 Überparteiliche Wählergemeinschaft Seybothenreuth (ÜWG) 1.644 2

4. Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren Stimmenzahl sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt.

Seybothenreuth, 31.03.2026
Reinhard Preißinger
Gemeindewahlleiter


Anlage zur Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

 

 

Bekanntmachung Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat Seybothenreuth hat am 23.09.2025 den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen. Die Satzung wurde am 02.10.2025 durch den Ersten Bürgermeister Reinhard Preißinger ausgefertigt. Sie tritt mit dem Tage dieser Bekanntmachung Kraft. Jedermann kann die Satzung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Seybothenreuth, den 09.10.2025
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth
 

Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“

Baugebiet Seybothenreuth-Süd

Die Gemeinde Seybothenreuth erschließt das Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“ mit insgesamt 17 Parzellen als allgemeines Wohngebiet. 

Mit den Erschließungsarbeiten wurde durch die Firma Markgraf begonnen, wozu am 06. Juni 2025 der offizielle Spatenstich erfolgte.

Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Seybothenreuth ist es möglich, sich für eine Bauparzellen zu bewerben. Die noch freien Parzellen sind in der Parzellenübersicht ersichtlich.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.05.2025 wurde der Straßenname für das Neubaugebiet auf „Am Sonnenhang“ festgelegt. Die eingetragenen Parzellennummern entsprechen den späteren Hausnummern.

Der Kaufpreis beträgt 223,00 €/m². Dieser beinhaltet alle relevanten Kosten wie Vermessung, Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten, usw. Abgesehen von den Grunderwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer) kommen keine weiteren Kosten auf die Erwerber zu.

Zusätzlich werden durch die Gemeinde Seybothenreuth im Zuge der Erschließung die vorgeschriebenen privaten Kontrollschächte für Schmutzwasser und Regenwasser mitgebaut. Diese werden im Rahmen des Kaufvertrages mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 13.060,34 € abgelöst.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular ist an die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder per Mail an sylvia.schott@weidenberg.de zu senden. Die Vergabe der Bauparzellen obliegt dem Gemeinderat Seybothenreuth bzw. dem Ersten Bürgermeister.

Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“

1. Erweiterung Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“

Parzellenübersicht

Bewerbungsformular

 

Ansprechpartner
Stefan Lauterbach
Sylvia Schott

 


 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

Vom 17. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1         In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
        „(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1.        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
        
        - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden    137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    231,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    256,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    281,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    310,10 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    341,15 Euro“

2.2        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    125,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    183,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    202,15 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    222,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    244,65 Euro“    

2.3         § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden      81,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden      93,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    249,60 Euro“

2.4        In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter 
        „erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.  

2.5         In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag 
        „5,00“ ersetzt.


2.6        § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“

2.7        In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger 
Erster Bürgermeister
 

25-jähriges Dienstjubiläum

Im Rahmen einer Ehrung gratulierte Erster Bürgermeister Reinhard Preißinger der Mitarbeiterin in der Kindertageseinrichtung Seybothenreuth, Silvia Wagner, zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Bürgermeister Preißinger bedankte sich für die besonders gute, konstante und langjährige Zusammenarbeit. Für die geleisteten treuen Dienste überreichte er die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
 

Amtliche Bekanntmachungen