Kindertageseinrichtung Seybothenreuth

Aktuelle Informationen

Kita Wichtelstübchen

Ein bunter März in der Kita Seybothenreuth
Der März startet bei uns in der Kindertagesstätte mit viel Spaß und guter Laune, denn wir haben ausgiebig Fasching gefeiert! Los ging es am Rosenmontag mit unserem gemütlichen Schlafanzugtag – ein Tag voller Kuscheligkeit und Spaß. Sie genossen es, einmal im Schlafanzug in die Kita zu kommen und den ganzen Tag entspannt zu verbringen. Zusätzlich besuchte uns an diesem Tag das Kasperle in der Kita. Wir mussten dem Kasperle helfen seine Schmusedecke wieder zu finden, die ihm der Räuber Hotzenplotz geklaut hat, denn ohne die kann er einfach nicht schlafen.

Am Faschingsdienstag, wurde es dann richtig bunt: Unsere große Faschingsparty stand an! Die Kinder kamen in tollen Kostümen, es wurde getanzt, gespielt und gelacht. Mit lustigen Spielen, Musik und Leckereien feierten wir ein fröhliches Fest, das allen großen Spaß machte.

Ein besonderes Highlight erlebten wir am Mittwoch, als uns ein Überraschungsgast besuchte. Zauberer Hannes nahm uns mit auf eine magische Reise voller Staunen und Lachen. Mit seinen verblüffenden Tricks und spannenden Geschichten brachte er die Kinder zum Staunen – ein Erlebnis, das wir so schnell nicht vergessen.
Nach den närrischen Tagen widmen wir uns nun einem neuen, wichtigen Thema: „Anders sein – jeder Mensch ist einzigartig“. Gemeinsam entdecken wir, was uns besonders macht, warum Unterschiede wichtig sind und wie wertvoll es ist, dass jeder Mensch so ist, wie er ist. Dieses Thema wird uns über eine längere Zeit begleiten und mit spannenden Erlebnissen und Geschichten bereichern. Dabei geht es darum, Offenheit, Respekt und ein wertschätzendes miteinander zu fördern.
Außerdem bedanken wir uns bei allen Helfern, die unseren Flohmarkt zu einem großen Erfolg gemacht haben. Vielen Dank. 
 

Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth

Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 sind online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2025 bei uns einzureichen.

Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2025/2026 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2025 über das Bürgerserviceportal an.

Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.

Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Seybothenreuth.

Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung unter (0 92 75) 14 32 in Verbindung.
 

Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich. 
Ansprechpartner:
Frau Mayer (0 92 78) 9 77-48
Frau Schober (0 92 78) 9 77-82
Frau Trautner (0 92 78) 9 77-23
 

Stellenausschreibung Kinderpfleger/in (m/w/d) oder Erzieher/in (m/w/d)

Stellenanzeige Kita

Die Gemeinde Seybothenreuth sucht für ihre Kindertageseinrichtung

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

-    eine/n staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in (m/w/d)

oder

-    eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)

unbefristet in Teil- oder Vollzeit.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Personalverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Frau Subirre, unter der Tel. 09278 / 977-26 sowie Frau Trautner unter der Tel. 09278 /977-23 zur Verfügung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen an die Gemeinde Seybothenreuth Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder an johanna.subirre@weidenberg.de.
 

Die elektronischen Bewerbungen werden wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens löschen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die auf folgender Seite abrufbar sind: 
https://www.weidenberg.de/datenschutzerklaerung#datenschutzhinweise
 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

Vom 17. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1         In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
        „(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1.        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
        
        - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden    137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    231,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    256,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    281,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    310,10 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    341,15 Euro“

2.2        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    125,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    183,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    202,15 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    222,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    244,65 Euro“    

2.3         § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden      81,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden      93,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    249,60 Euro“

2.4        In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter 
        „erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.  

2.5         In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag 
        „5,00“ ersetzt.


2.6        § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“

2.7        In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger 
Erster Bürgermeister
 

Neues aus dem Wichtelstübchen

In der Krippe befinden sich wieder neue Kinder in der Eingewöhnung, langsam werden sie mit den Abläufen und Ritualen vertraut. Besonders beliebt ist der Morgenkreis der immer gleich abläuft: jedes Kind setzt sich auf ein Sitzkissen in den Kreis, dann darf das heutige Morgenkreiskind klingeln, die anwesenden Kinder zählen, schauen wer fehlt, nach dem Wetter sehen und die passende Bildkarte aufhängen und das guten Morgenlied wählen. Außerdem wird der Morgenkreis auch gerne genutzt, um Kreisspiele, Fingerspiele, Bewegungslieder und so weiter anzubieten.

Im Kindergarten beschäftigten wir uns näher mit dem Wetter und dem Wasserkreislauf. Im gemeinsamen Morgenkreis hörten wir die Geschichten von Nele & Robin Wie kommt das Wasser in die Wolken. Während der Freispielzeit konnten sich die Kinder in den verschiedenen Räumen weiter mit dem Thema beschäftigen. Es standen Salzwasserexperimente, Regenbilder, Plakatgestaltung und Gummistiefel Sudoku zur Wahl. Die Angebote wurden gerne und rege genutzt, um das Gelernte zu vertiefen.

Vor dem Oma & Opa Nachmittag war bei den Krippen- und Kindergartenkindern als auch bei den Schulkindern, seit Tagen freudige Aufregung zu spüren. Es wurde gebacken, Lieder eingeübt, dekoriert und Einladungen verteilt. Dann war es endlich soweit, die Besucher kamen und wurden mit dem Begrüßungslied in Empfang genommen. Zusammen ließen wir uns, an den hübsch geschmückten Tischen, den leckeren Kuchen schmecken.

In allen Gruppenräumen waren verschiedene Spielstationen aufgebaut. Alle Kinder konnten mit ihrem Besuch durch die Räume wandeln und alles zusammen
ausprobieren. So bekamen die Besucher einen Einblick von dem, was das Kind in der Einrichtung erlebt.

Am 17. 2 organisierte der Elternbeirat den Frühjahr Sommer Flohmarkt. Vielen Dank an die Bäcker, Helfer und Verkäufer. Es wurde wieder ein guter Erlös erzielt.
Im März gab es für unsere 20 Vorschulkinder einen wichtigen Tag. Das Schulspiel stand an. Es kamen zwei Lehrerinnen aus der Grund- und Mittelschule Weidenberg und hielten mit den Vorschulkindern eine richtige Schulstunde ab.

Im Jahreskreis steht das nächste große Fest an und wir werden sicher in der nächsten Zeit viel basteln, singen, erleben und erfahren rund um Ostern

Europäischer Sozialfonds Plus 2021 – 2027

Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa 
Bestandsförderung im Vorschulbereich-Aktion 8

Der Anstellungsschlüssel ist der wichtigste strukturelle Indikator für die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Ziel der Bestandsförderung ist es daher, die aufgebaute Struktur zur Reduzierung von Benachteiligungen im frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsbereich aufgrund unterschiedlicher 
finanzieller regionaler Gegebenheiten in den Gemeinden fortzuführen. Durch eine personelle Verstärkung des pädagogischen Personals im Rahmen der Förderung und der daraus resultierenden Verbesserung des Anstellungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen in finanzschwachen Gemeinden soll Chancengleichheit für ein förderliches, kindliches Aufwachsen durch ein qualitatives Bildungs- und Betreuungsangebot weiterhin sichergestellt und eine Angleichung der strukturellen Rahmenbedingungen innerhalb des Freistaates erreicht werden.

Gefördert wird – ergänzend zur gesetzlichen Förderung nach BayKiBiG – der zusätzliche Einsatz pädagogischen Personals (Fach- und Ergänzungskräfte nach § 16 AVBayKiBiG) in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen in finanzschwachen Gemeinden, für die 2024 eine Förderung nach den Förderhinweisen „Förderung im Vorschulbereich (Aktion 8)“ vom 20. Dezember 2023 gewährt wurde. Mit den zusätzlichen Personalressourcen soll die Qualität in den Einrichtungen weiterhin sichergestellt bzw. verbessert werden, insbesondere sollen diese eine individuelle Förderung von Kindern ermöglichen sowie dazu beitragen, die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zu intensivieren. Als „zusätzlich“ im Sinne dieser Förderhinweise gelten die Neueinstellungen bzw. vertraglich vereinbarten Stundenerhöhungen, die im Rahmen der Förderaktion 16 der REACT-EU-Initiative geschaffen und bis Ende 2024 nach Maßgabe der Förderhinweise „Förderung im Vorschulbereich (Aktion 8)“ vom 20. Dezember 2023 gefördert wurden. Die Projektlaufzeit ist auf die Jahre 2025 und 2026 erweitert.

Somit eröffnet sich für die Gemeinde Seybothenreuth erneut die Möglichkeit zur Finanzierung der Beschäftigung von zusätzlichem Personal in ihrer Kindertageseinrichtung.