Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Mittelschulverbandes Weidenberg (Verbandssatzung) vom 22.06.2026 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 26 vom 20.08.2026 bekannt gemacht.
Änderung des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“ im Bereich der Fl. Nrn. 1293/2, 1293/3, 1293/4, alle Gemarkung Seybothenreuth; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, im oben genannten Bereich den Bebauungsplan „Am Gänsbühl“ zu ändern.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 1293/2, 1293/3 und 1293/4, alle Gemarkung Seybothenreuth. Der Lageplan vom 17.03.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer 19, Anschrift: Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung) bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Seybothenreuth (www.seybothenreuth.de) unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingesehen werden.
Verfahrensart
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Änderung des Bebauungsplans verfolgt das Ziel, die bauliche Entwicklung städtebaulich zu steuern und den Planungswillen des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“ zu sichern.
- Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen folgende Regelungen erfolgen:
Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 1.800 m², um die Wahrung der ortstypischen Bebauungsstruktur zu gewährleisten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) - Begrenzung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten je Wohngebäude auf maximal 2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
- Im Übrigen sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Gänsbühl“ weiterhin Bestand haben.
Seybothenreuth, den 18.03.2026
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth
Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“
Die Gemeinde Seybothenreuth erschließt das Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“ mit insgesamt 17 Parzellen als allgemeines Wohngebiet.
Mit den Erschließungsarbeiten wurde durch die Firma Markgraf begonnen, wozu am 06. Juni 2025 der offizielle Spatenstich erfolgte.
Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Seybothenreuth ist es möglich, sich für eine Bauparzellen zu bewerben. Die noch freien Parzellen sind in der Parzellenübersicht ersichtlich.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.05.2025 wurde der Straßenname für das Neubaugebiet auf „Am Sonnenhang“ festgelegt. Die eingetragenen Parzellennummern entsprechen den späteren Hausnummern.
Der Kaufpreis beträgt 223,00 €/m². Dieser beinhaltet alle relevanten Kosten wie Vermessung, Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten, usw. Abgesehen von den Grunderwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer) kommen keine weiteren Kosten auf die Erwerber zu.
Zusätzlich werden durch die Gemeinde Seybothenreuth im Zuge der Erschließung die vorgeschriebenen privaten Kontrollschächte für Schmutzwasser und Regenwasser mitgebaut. Diese werden im Rahmen des Kaufvertrages mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 13.060,34 € abgelöst.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular ist an die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder per Mail an sylvia.schott@weidenberg.de zu senden. Die Vergabe der Bauparzellen obliegt dem Gemeinderat Seybothenreuth bzw. dem Ersten Bürgermeister.
Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“
1. Erweiterung Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“
Ansprechpartner
Stefan Lauterbach
Sylvia Schott