Rathaus Seybothenreuth

Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Der Wahlleiter der Gemeinde Seybothenreuth

Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters findet am

Dienstag, 31. März 2026 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Seybothenreuth

statt.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Seybothenreuth, 16. Februar 2026
Reinhard Preißinger
Gemeindewahlleiter
 

Europäischer Sozialfonds Plus 2021 – 2027

Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa Bestandsförderung im Vorschulbereich-Aktion 8

Der Anstellungsschlüssel ist der wichtigste strukturelle Indikator für die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Ziel der Bestandsförderung ist es daher, die aufgebaute Struktur zur Reduzierung von Benachteiligungen im frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsbereich aufgrund unterschiedlicher finanzieller regionaler Gegebenheiten in den Gemeinden fortzuführen. Durch eine personelle Verstärkung des pädagogischen Personals im Rahmen der Förderung und der daraus resultierenden Verbesserung des Anstellungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen in finanzschwachen Gemeinden soll Chancengleichheit für ein förderliches, kindliches Aufwachsen durch ein qualitatives Bildungs- und Betreuungsangebot weiterhin sichergestellt und eine Angleichung der strukturellen Rahmenbedingungen innerhalb des Freistaates erreicht werden.

Gefördert wird – ergänzend zur gesetzlichen Förderung nach BayKiBiG – der zusätzliche Einsatz pädagogischen Personals (Fach- und Ergänzungskräfte nach § 16 AVBayKiBiG) in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen in finanzschwachen Gemeinden, für die 2024 eine Förderung nach den Förderhinweisen „Förderung im Vorschulbereich (Aktion 8)“ vom 20. Dezember 2023 gewährt wurde. Mit den zusätzlichen Personalressourcen soll die Qualität in den Einrichtungen weiterhin sichergestellt bzw. verbessert werden, insbesondere sollen diese eine individuelle Förderung von Kindern ermöglichen sowie dazu beitragen, die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zu intensivieren. Die Gemeinde Seybothenreuth erhält auch für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 wieder finanzielle Mittel. Zusätzlich erhalten wir vom Freistaat Bayern im Wege der Anteilsfinanzierung Komplementärmittel.  

Somit eröffnet sich für die Gemeinde Seybothenreuth erneut die Möglichkeit zur Finanzierung der Beschäftigung von zusätzlichem Personal bzw. zusätzlichen Personalstunden in ihrer Kindertageseinrichtung. 
 

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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Seybothenreuth am 8. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderats folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
01 Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)  
06 Freie Wählergemeinschaft Seybothenreuth (FWG)
07 Überparteiliche Wählergemeinschaft Seybothenreuth (ÜWG)

Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nachfolgend abgedruckten Anlage.

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

21. Januar 2026
Reinhard Preißinger, Gemeindewahlleiter

 

Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

Für die Wahl des Gemeinderats wurden beim

Wahlvorschlag Nr. 1 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern    
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
 

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
101 Bertelshofer Ulrich, Geschäftsführer, Gemeinderat 1982
102 Dr. Peetz Lars, Jurist 1982
103 Stoiber Victoria, Polizeibeamtin 1989
104 Roder Matthias, Agrarbetriebswirt, Gemeinderat, Würnsreuth 1977
105 Thurner Kevin, Verwaltungsbeamter, Fenkensees 1992
106 Storkenmaier Andrea, Köchin, Gemeinderätin 1973
107 Schott Andreas, Schornsteinfegermeister 1977
108 Wunderlich Andreas, Landwirtschaftsmeister, Würnsreuth 1989
109 Pauthner Kristijan, Beamter, Fenkensees 1979
110 Schmid Manfred, Mediengestalter, Draisenfeld 1966
111 Straub Andreas, Elektriker 1964
112 Reinwald Michael, Berufssoldat a.D. 1960

Wahlvorschlag Nr. 6 Kennwort Freie Wählergemeinschaft Seybothenreuth    
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
 

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
601 Peter Matthias, Wasserwart, Gemeinderat, Döberschütz 1980
602 Preißinger Andreas, Informatik-Betriebswirt, Gemeinderat 1979
603 Kaisersberger Karin, Dipl.-Bankbetriebswirtin, Draisenfeld 1981
604 Nützel Michael, Bankkaufmann, Fenkensees 1988
605 Hendlich Florian, Maschinenführer Tiefbau 1985
606 Preißinger Lydia, Verwaltungsangestellte 1980
607 Probst Karl-Heinz, Landwirtschaftsmeister, Draisenfeld 1959
608 Hoffmann Ute, IT-Projektleiterin 1967
609 Dr. Kasch Martina, Richterin 1995
610 Kellner Moritz, Elektroniker 2005
611 Unterburger Nicole, Schulbegleiterin 1980
612 Zrenner Reiner, Landwirt, Wallenbrunn 1960

Wahlvorschlag Nr. 7 Kennwort Überparteiliche Wählergemeinschaft Seybothenreuth 
folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:
 

Lfd. Nr. Familienname, Vorname, evtl.2 : Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.2: kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt
701 Opel Günter, Elektroinstallateur, Gemeinderat 1955
702 Fischer Patrick, Landmaschinenmechaniker, Wallenbrunn 1995
703 Seiler Markus, Industriekaufmann 1984
704 Fischer Maximilian, Mechatroniker, Wallenbrunn 1989
705 Ströbel Mario, Landwirt, Döberschütz 1986
706 Fülöp Anne, Justizbeamtin, Wallenbrunn 1964
707 Fischer Jochen, Elektromeister 1965
708 Fischer Lea, Fachkraft für Intensivpflege 1998
709 Kneisel Markus, Diagnosetechniker, Würnsreuth 1978
710 Trautner Lukas, Landmaschinenmechatroniker, Würnsreuth 2000
711 Dondörfer Anna, Rentnerin 1957

 

 

Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters am 8. März 2026; Fristbeginn für die Annahme der Wahl

Das ermittelte vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss in folgender Form am 9. März 2026 gegenüber der Öffentlichkeit verkündet:

  • durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Seybothenreuth www.seybothenreuth.de
  • durch Anschlag am Rathaus Seybothenreuth

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.

Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist

  • der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Seybothenreuth.
  • der Zeitpunkt des Anschlags am Rathaus Seybothenreuth.

Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.

Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.

30. Januar 2026
Reinhard Preißinger
Gemeindewahlleiter

 

Bekanntmachung Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat Seybothenreuth hat am 23.09.2025 den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen. Die Satzung wurde am 02.10.2025 durch den Ersten Bürgermeister Reinhard Preißinger ausgefertigt. Sie tritt mit dem Tage dieser Bekanntmachung Kraft. Jedermann kann die Satzung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Seybothenreuth, den 09.10.2025
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth
 

Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“

Baugebiet Seybothenreuth-Süd

Die Gemeinde Seybothenreuth erschließt das Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“ mit insgesamt 17 Parzellen als allgemeines Wohngebiet. 

Mit den Erschließungsarbeiten wurde durch die Firma Markgraf begonnen, wozu am 06. Juni 2025 der offizielle Spatenstich erfolgte.

Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Seybothenreuth ist es möglich, sich für eine Bauparzellen zu bewerben. Die noch freien Parzellen sind in der Parzellenübersicht ersichtlich.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.05.2025 wurde der Straßenname für das Neubaugebiet auf „Am Sonnenhang“ festgelegt. Die eingetragenen Parzellennummern entsprechen den späteren Hausnummern.

Der Kaufpreis beträgt bis zum 31.12.2025 210,00 €/m², anschließend 223,00 €/m². Dieser beinhaltet alle relevanten Kosten wie Vermessung, Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten, usw. Abgesehen von den Grunderwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer) kommen keine weiteren Kosten auf die Erwerber zu.

Zusätzlich werden durch die Gemeinde Seybothenreuth im Zuge der Erschließung die vorgeschriebenen privaten Kontrollschächte für Schmutzwasser und Regenwasser mitgebaut. Diese werden im Rahmen des Kaufvertrages mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 13.060,34 € abgelöst.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular ist an die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder per Mail an sandra.schoeffel@weidenberg.de zu senden.

Die Vergabe der Bauparzellen obliegt dem Gemeinderat Seybothenreuth bzw. dem Ersten Bürgermeister.

Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“

1. Erweiterung Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“

Parzellenübersicht

Bewerbungsformular

 

Ansprechpartner
Stefan Lauterbach
Sandra Schöffel


 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

Vom 17. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1         In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
        „(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1.        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
        
        - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden    137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    231,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    256,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    281,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    310,10 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    341,15 Euro“

2.2        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    125,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    183,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    202,15 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    222,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    244,65 Euro“    

2.3         § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden      81,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden      93,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    249,60 Euro“

2.4        In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter 
        „erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.  

2.5         In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag 
        „5,00“ ersetzt.


2.6        § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“

2.7        In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger 
Erster Bürgermeister
 

25-jähriges Dienstjubiläum

Im Rahmen einer Ehrung gratulierte Erster Bürgermeister Reinhard Preißinger der Mitarbeiterin in der Kindertageseinrichtung Seybothenreuth, Silvia Wagner, zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Bürgermeister Preißinger bedankte sich für die besonders gute, konstante und langjährige Zusammenarbeit. Für die geleisteten treuen Dienste überreichte er die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
 

Amtliche Bekanntmachungen