Rathaus Seybothenreuth

Die Gemeinde Seybothenreuth im Mai!

Schlüsselübergabe 01.05.2026: 

Schlüsselübergabe 01.05.20206

 

Frühschoppen alter und neuer Gemeinderat 01.05.2026

Am 01 Mai 2026 lud der neue erste Bürgermeister Stefan Roder den alten und den neuen Gemeinderat in Rathaus zur Schlüsselübergabe und zu einem Frühschoppen ins Rathaus Seybothenreuth ein. 
                                                                                                                                                                               

Einweihung Dorfhütte Döberschütz 02.05.2026: 

Einweihung Dorfhütte Döberschütz 02.05.2026

Am Samstag den 02.05.2026 wurde die Dorfhütte in Döberschütz die im Rahmen eines ILE-Projekts mit viel Eigenleistung gebaut wurde, mit einer Segnung vom in Ruhestand befindlichen Dekan Hans Peetz, dem alten und neuen Gemeinderat, der Dorfgemeinschaft Döberschütz und Ihren Helfen eingeweiht. Am Abend erfolgt noch das Maibaum aufstellen am Dorfplatz. 
 

Neugestaltung Bushäuschen am Goldhügel 06.05.2026: 

Bushäuchen Goldhügel angepflanzt 06.05.2026

Der Vorplatz am Bushäuschen am Goldhügel wurde durch die Gemeinde neu und freundlicher gestaltet. 
 

Meister in der Kreisklasse und Aufstieg in die Kreisliga am 07.05.2026: 

SVS Meister Kreisklasse und Aufstieg Kreisklasse 07.05.2026

Unsere 1. Mannschaft vom SVS gewann ihr Spiel auswärts beim FSV Bayreuth 2 und sicherte sich so vorzeitig die Meisterschaft und den Aufstieg in die Kreisliga. Herzlichen Glückwünsch für diese tolle Leistung. 
 

Alarmübung im Kindergarten 08.05.2026: 

Alarmübung im Kindergarten mit der Feuerwehr 07.05.2026

Mit der Freiwilligen Feuerwehr Seybothenreuth wurde am 07.05.2026 eine Alarmübung im Kindergarten mit unseren Kindern und dem Personal geübt wie man sich richtig verhält bei einem Alarm. Vielen Dank an alle Feuerwehrleute die diese Übung mit unseren Kommandanten Jannis Hornfeck geplant und durchgeführt haben. 
 

Erntebittgottesdienst in Würnsreuth am 10.05.2026: 

Erntebittgottesdient am Weiher Wünrsreuth 10.05.2026

Am 10.05.2026 fand am Weiher in Würnsreuth wie alle Jahre wieder ein Erntebittgottesdienst statt, vielen Dank an alle Helfer und den Posaunenchor die diesen Gottesdienst ermöglichen. 
 

Vereidigung Erste Bürgermeister und neue Gemeinderatsmitglieder am 12.05.2026: 

Vereidigung neue Gemeinderäte 12.05.2026

Am Dienstag den 12.05.2026 fand im Foyer der Mehrzweckhalle die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats statt. Neben der Vereidigung des Ersten Bürgermeisters Stefan Roder wurden auch die neuen Gemeinderäte Andreas Schott, Dr. Lars Peetz, Victoria Stoiber, Michael Nützel, Florian Hendlich und Patrick Fischer vereidigt. 
 

Instandsetzung Treppe Friedhofskapelle:

Treppe Friedhofskapelle 13.05.2026

Vielen Dank an unseren Bauhof der die Treppe am Freihof wieder Instandgesetzt hat, und ihr dadurch neuen Glanz verliehen hat.


 

Bekanntmachung Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat Seybothenreuth hat am 23.09.2025 den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen. Die Satzung wurde am 02.10.2025 durch den Ersten Bürgermeister Reinhard Preißinger ausgefertigt. Sie tritt mit dem Tage dieser Bekanntmachung Kraft. Jedermann kann die Satzung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Seybothenreuth, den 09.10.2025
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth
 

Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“

Baugebiet Seybothenreuth-Süd

Die Gemeinde Seybothenreuth erschließt das Baugebiet „Seybothenreuth-Süd“ mit insgesamt 17 Parzellen als allgemeines Wohngebiet. 

Mit den Erschließungsarbeiten wurde durch die Firma Markgraf begonnen, wozu am 06. Juni 2025 der offizielle Spatenstich erfolgte.

Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Seybothenreuth ist es möglich, sich für eine Bauparzellen zu bewerben. Die noch freien Parzellen sind in der Parzellenübersicht ersichtlich.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.05.2025 wurde der Straßenname für das Neubaugebiet auf „Am Sonnenhang“ festgelegt. Die eingetragenen Parzellennummern entsprechen den späteren Hausnummern.

Der Kaufpreis beträgt 223,00 €/m². Dieser beinhaltet alle relevanten Kosten wie Vermessung, Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten, usw. Abgesehen von den Grunderwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer) kommen keine weiteren Kosten auf die Erwerber zu.

Zusätzlich werden durch die Gemeinde Seybothenreuth im Zuge der Erschließung die vorgeschriebenen privaten Kontrollschächte für Schmutzwasser und Regenwasser mitgebaut. Diese werden im Rahmen des Kaufvertrages mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 13.060,34 € abgelöst.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular ist an die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder per Mail an sylvia.schott@weidenberg.de zu senden. Die Vergabe der Bauparzellen obliegt dem Gemeinderat Seybothenreuth bzw. dem Ersten Bürgermeister.

Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“

1. Erweiterung Bebauungsplan „Seybothenreuth-Süd“

Parzellenübersicht

Bewerbungsformular

 

Ansprechpartner
Stefan Lauterbach
Sylvia Schott

 


 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

Vom 17. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1         In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
        „(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“

2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1.        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
        
        - für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden    137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    231,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    256,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    281,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    310,10 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    341,15 Euro“

2.2        § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    125,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    151,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    166,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    183,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    202,15 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    222,40 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    244,65 Euro“    

2.3         § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden      81,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden      93,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden    249,60 Euro“

2.4        In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter 
        „erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.  

2.5         In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag 
        „5,00“ ersetzt.


2.6        § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“

2.7        In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger 
Erster Bürgermeister
 

25-jähriges Dienstjubiläum

Im Rahmen einer Ehrung gratulierte Erster Bürgermeister Reinhard Preißinger der Mitarbeiterin in der Kindertageseinrichtung Seybothenreuth, Silvia Wagner, zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Bürgermeister Preißinger bedankte sich für die besonders gute, konstante und langjährige Zusammenarbeit. Für die geleisteten treuen Dienste überreichte er die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
 

Amtliche Bekanntmachungen