Flohmarkt „Rund ums Kind“ am Samstag, den 21.02.2026 von 14 – 16 Uhr in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth. Es lädt ein die Kita Wichtelstübchen Seybothenreuth.

Flohmarkt „Rund ums Kind“ am Samstag, den 21.02.2026 von 14 – 16 Uhr in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth. Es lädt ein die Kita Wichtelstübchen Seybothenreuth.

Adventszeit, Jahreswechsel und ein spannender Start ins neue Jahr
Die Wochen rund um den Dezember und den Start ins neue Jahr waren im Wichtelstübchen von vielen besonderen Momenten geprägt. Vor allem die Adventszeit lud zum Innehalten, Staunen und gemeinsamen Erleben ein.
Ein ganz besonderer Begleiter durch den Dezember war unser Wichtel. Jeden Morgen warteten die Kinder gespannt auf seine täglichen Briefe, in denen er von seinen nächtlichen Abenteuern erzählte, kleine Aufgaben stellte oder liebe Worte für die Kinder hinterließ. Diese festen Rituale sorgten für eine ruhige, besinnliche Stimmung und viel Vorfreude im Kita-Alltag. Ein großes Highlight war der Morgen, an dem der Wichtel über Nacht eine lustige Hausschuhschlange durch die Kita gelegt hatte. Die Kinder staunten nicht schlecht, als sie ihre Hausschuhe an ungewohnten Orten wiederfanden. Mit viel Lachen, Neugier und Gesprächsstoff begann dieser Tag – ein zauberhafter Moment, der noch lange in Erinnerung bleiben wird.
Den Abschluss der Adventszeit bildete unsere Weihnachtsfeier, die in gemütlicher Atmosphäre stattfand. Gemeinsam wurde gesungen, gefeiert und Danke gesagt – vor allem dem Christkind, das den Kindern mit schönen Geschenken eine große Freude bereitete und den Tag zu etwas ganz Besonderem machte.
Auch im Januar starteten wir mit spannenden Erlebnissen ins neue Jahr. Ein wichtiger Termin war der Zahnarztbesuch, bei dem die Kinder spielerisch an das Thema Zahngesundheit herangeführt wurden. Mit viel Einfühlungsvermögen erklärte das Team der Zahnarztpraxis Küffner, warum Zähnepflege so wichtig ist und wie ein Zahnarztbesuch abläuft. So konnten Ängste abgebaut und Wissen vermittelt werden. Dafür sagen wir ein herzliches Dankeschön an die Zahnarztpraxis Küffner.
Passend zur Jahreszeit nutzten wir außerdem den Schnee für kleine Forscheraktionen. Draußen wurde Schnee gesammelt, gefühlt, beobachtet und ausprobiert: Wie kalt ist Schnee? Was passiert, wenn er schmilzt? Wie fühlt er sich in der Hand an? Die Kinder waren mit großer Begeisterung dabei und konnten spielerisch erste naturwissenschaftliche Erfahrungen sammeln. Auch das Spielen im Schnee kam natürlich nicht zu kurz.
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 sind online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2026 bei uns einzureichen.
Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2026/2027 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2026 über das Bürgerserviceportal an.
Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.
Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Seybothenreuth.
Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung unter (0 92 75) 14 32 in Verbindung.
Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Ansprechpartner:
Frau Mayer (0 92 78) 9 77-48
Frau Schober (0 92 78) 9 77-82
Frau Trautner (0 92 78) 9 77-23
Vom 17. Juli 2024
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth vom 27. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1 In § 1 wird folgender Abs. 3 ergänzt:
„(3) Die Gebühren, das Spielgeld sowie die Verpflegungskosten werden durch Bescheid festgesetzt. Benutzungsgebühren und Spielgeld nach dieser Satzung werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Kindertageseinrichtung. Verpflegungsgeld nach dieser Satzung wird erhoben für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Gebührenpflicht sowie die Spielgeldpflicht bestehen auch im Fall vorübergehender Erkrankung, Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit fort.“
2. § 5 wird wie folgt geändert:
2.1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
„a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
- für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden 137,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 151,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 166,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 187,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 206,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 231,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 256,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 281,90 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 310,10 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 341,15 Euro“
2.2 § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
„b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 125,00 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 137,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 151,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 166,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 183,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 202,15 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 222,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 244,65 Euro“
2.3 § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
„c) für Hortkinder:
- für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 81,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 93,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 106,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 131,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 150,00 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 168,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 187,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 206,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 226,90 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 249,60 Euro“
2.4 In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Schulkindbetreuung“ durch die Wörter
„erhöhte Ferienbetreuung im Hort“ ersetzt.
2.5 In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird der Betrag „2,00“ gestrichen und durch den Betrag
„5,00“ ersetzt.
2.6 § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.“
2.7 In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.
Weidenberg, 17. Juli 2024
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister