Kindertageseinrichtung Seybothenreuth; Gebührenerhöhung, allg. Betrieb
Beschluss:
Gebührenanpassung:
Die Gebühren werden zum 01.09.2024 wie folgt festgesetzt:
a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
- für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden 137,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 151,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 166,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 187,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 206,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 231,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 256,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 281,90 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 310,10 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 341,15 Euro
b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 125,00 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 137,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 151,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 166,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 183,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 202,15 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 222,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 244,65 Euro
c) für Hortkinder:
- für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 81,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 93,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 106,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 131,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 150,00 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 168,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 187,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 206,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 226,90 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 249,60 Euro
Das Spielgeld wird auf 5,-- Euro pro Kind und Monat angehoben.
Verpflegungsgeld:
Ab 01.09.2024 wird für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung pro Mittagessen ein Verpflegungsgeld in Höhe von 3,90 Euro zuzügl. des geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet. Die Festsetzung des Verpflegungsgeldes erfolgt zukünftig durch Beschluss des Gemeinderates. Abbestellung täglich bis 7.30 Uhr. Die Abbestellmodalitäten sind in der Hausordnung zu regeln.
Die Satzung ist anzupassen.
Beschäftigung von Assistenzkräften:
Der Beschäftigung von Assistenzkräften wird zugestimmt. Die Fördermittel sind auszuschöpfen.
Konzept Kindertageseinrichtung Seybothenreuth;
Hortangebot - Ganztagsanspruch
Beschluss a):
Den vorgestellten konzeptionellen Rahmenbedingungen als Übergangslösung wird zugestimmt. Eine vorübergehende vorläufige Betriebserlaubnis (voraussichtlich zwei Jahre) für die Nutzung der Räume im Gebäude Rathausplatz 1 ist ab 01.09.2024 zu beantragen. Ggf. ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Die Umgestaltung der Räume ist umzusetzen.
Beschluss b):
Alternativlösungen im Rahmen vorhandener Strukturen, vorrangig am Schulstandort, sind zu prüfen, um den Anspruch auf eine GT-Betreuung zu gewährleisten. Über die Ergebnisse ist der Gemeinderat zu unterrichten.
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Bauantrag Fl. Nr. 224/8, Gemarkung Seybothenreuth; Rückbau und Wiederherstellung einer Garage und Herstellung von Außenanlagen,
Rückbau im Überschwemmungsgebiet
Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für
Windenergieanlagen
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Seybothenreuth werden keine Einwände gegen die Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen erhoben.
Das VRG 521 4 Zeulenreuth-Nordwest grenzt an das Gemeindegebiet Seybothenreuth an. Beim späteren Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen sind die Auswirkungen, insbesondere Immissionen, auf die umliegende (Wohn-)Bebauung (OT Fenkensees und OT Seybothenreuth) zu prüfen und zu bewerten.
Dorferneuerung Döberschütz-Fenkensees II; Kostenvereinbarung Dorfteich Döberschütz
Beschluss:
Mit der Vereinbarung MKZ 222 015 für die Neugestaltung des Dorfteichs in Döberschütz besteht Einverständnis. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese zu unterschreiben.
Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Seybothenreuth
Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.