Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 08.09.2026

Vorstellung neue Leitung und Konzept der Kindertageseinrichtung Seybothenreuth    


Gigabitausbau - Beschluss für die Einleitung des Auswahlverfahrens im Rahmen der IKZ Pegnitz    
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 1,86 Mio.€ festgelegt.
Der Gemeinderat beschließt, die definierten 6 Erschließungsgebiete mit 191 Adressen in das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 und im Rahmen der IKZ Pegnitz einzubringen.
Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
    -    85 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
    -    10 % Realisierungszeit
    -      5 % Qualität technisches Konzept
Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte durchzuführen:
    -    Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit 
        Teilnahmewettbewerb) im Rahmen der IKZ Pegnitz
    -    Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
    -    Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
    -    Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
    -    Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land 
    -    Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsver-
        einbarung mit ausgewähltem Bieter
Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:
Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.
Hinweis zu neu aufgenommenen Adressen (nach dem Erg. MEV):
Die uneingeschränkte Aufnahme neuer förderfähigen Adressen für das Auswahlverfahren, obliegt der Zustimmung durch den Projektträger. 
Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:
Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.
Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:
Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.


Anschaffung Spielgerät; Außenanlagen Kindertageseinrichtung    
Beschluss:
Der Anschaffung des Spielgerätes wird zugestimmt.