Haushaltssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothenreuth folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

    im Verwaltungshaushalt
            in den Einnahmen mit    3.204.250 €
            in den Ausgaben   mit    3.204.250 €

    im Vermögenshaushalt
            in den Einnahmen mit    3.015.000 €
            in den Ausgaben   mit    3.015.000 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 3.500.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr 2027: 3.500.000 €

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 534.000 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Seybothenreuth, 06.05.2025
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister

 

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  245 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)  260 v.H.
2. Gewerbesteuer  365 v.H.