Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothenreuth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 3.074.370 €
in den Ausgaben mit 3.074.370 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 1.842.800 €
in den Ausgaben mit 1.842.800 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 512.300 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Seybothenreuth, 25.04.2024
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 420 v.H.
b) für Grundstücke (B) 450 v.H.
2. Gewerbesteuer 365 v.H.