Haushaltssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothenreuth folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt

    im Verwaltungshaushalt
            in den Einnahmen mit    3.074.370 €
            in den Ausgaben   mit    3.074.370 € 
    im Vermögenshaushalt
            in den Einnahmen mit     1.842.800 €
            in den Ausgaben   mit     1.842.800 €
ab.

§ 2

Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  512.300 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Seybothenreuth, 25.04.2024
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister


Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  420 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)  450 v.H.
2. Gewerbesteuer  365 v.H.