Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothenreuth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 3.313.205 €
in den Ausgaben mit 3.313.205 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 814.200 €
in den Ausgaben mit 814.200 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 3.500.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr
2028: 3.500.000 €
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 552.200 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Seybothenreuth, 29.05.2026
Stefan Roder
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 420 v.H.
b) für Grundstücke (B) 260 v.H.
2. Gewerbesteuer 365 v.H.