Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am 06.10.2026

Verleihung der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ an die ehemaligen Bürgermeister Reinhard Preißinger und Hans Unterburger    
Beschluss:
Dem ehemaligen Bürgermeister Reinhard Preißinger sowie dem ehemaligen Bürgermeister Hans Unterburger werden mit Wirkung vom 23.10.2026 jeweils die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen.


Flurneuordnung und Dorferneuerung Seybothenreuth; Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft; Benennung eines Vertreters der Gemeinde sowie seines Stellvertreters    
Beschluss:
Als Vertreter der Gemeinde Seybothenreuth in der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft wird Stefan Roder benannt. Als Stellvertreter wird Ulrich Bertelshofer benannt.


Anpassung Kanalgebühr    
Beschluss:
Mit dem Jahr 2027 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2030.

Kalkulation mit maximaler Sonderrücklagenbildung (AfA auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen).
Da aus verschiedensten Gründen zukünftig mit einem Anstieg der Abwasserpreise zu rechnen ist, kann damit – so die Gesetzesbegründung - auch einer Überforderung der Bürger entgegengewirkt werden. Die entstehenden Einnahmen sind einer gesonderten
Sonderrücklage zuzuführen und zweckgebunden zu verwenden. Eine kurzfristige Verfügbarkeit soll bei der Kommune gewährleistet werden.
Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2027 auf 4,86 EUR festgesetzt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis      4 m³/h    36,00 EUR/Jahr
bis    10 m³/h    72,00 EUR/Jahr
bis    16 m³/h    144,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis      2,5 m³/h    36,00 EUR/Jahr
bis      6 m³/h    72,00 EUR/Jahr
bis    10 m³/h    144,00 EUR/Jahr

Anpassung Hebesätze
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2027 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A    von 420 % auf 420 %
Grundsteuer B    von 260 % auf 260 %
Gewerbesteuer    von 365 % auf 380 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Weiterführung Konsolidierung: Ergänzung bzw. Überarbeitung Haushaltskonsolidierungskonzept    
Beschluss:
Mit dem überarbeiteten 10-Punkte Plan im HKK sowie der tabellarischen Übersicht und der Ergänzung zu Punkt 1 der Investitionen besteht Einverständnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt das bisherige Konzept bis zur Antragstellung 2027 nach den aktuellen Vorgaben des Ministeriums (Richtlinien FMS v. 3. März 2026) zu überarbeiten.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Seybothenreuth    
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und 
Behandlung der Niederschriften  
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. 
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2025 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen. 
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2025 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2025 erteilt.