Haushaltssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothenreuth folgende Haushaltssatzung:                       

 § 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

    im Verwaltungshaushalt
        in den Einnahmen mit    3.313.205 €
        in den Ausgaben   mit    3.313.205 € 
    im Vermögenshaushalt
        in den Einnahmen mit    814.200 €
        in den Ausgaben   mit    814.200 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 3.500.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr
2028:    3.500.000 €

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 552.200 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.


Seybothenreuth, 29.05.2026
Stefan Roder
Erster Bürgermeister

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        420 v.H. 
b) für Grundstücke (B)        260 v.H.
2. Gewerbesteuer            365 v.H.