Blick vom Fenkenseeser Berg

Allgemeines

Die Flurneuordnung dient der Entwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum

Zur Verbesserung der Agrarstruktur und Stärkung der Wirtschaftskraft werden Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, Projekte von Gemeinden oder öffentlichen Planungsträgern unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet. Grundeigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei der Gestaltung ihres heimatlichen Lebensraumes aktiv mitzuwirken.

Voraussetzungen

Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Flurneuordnung in Bayern - StMELF)

 


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