Seybothenreuth, 11. Mai 2022
Sitzung des Gemeinderates Seybothenreuth
Haushalt 2022; Änderungen
Beschluss 1:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2025 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Beschluss 2:
Der Beschluss zum Haushalt 2022 vom 29.03.2022 wird hiermit aufgehoben.
Fortführung Haushaltskonsolidierung; Bekanntgabe
Beschluss:
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung vom 29.03.2022 bleibt bestehen.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters der FF Seybothenreuth nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am 01.05.22 gewählte Jannis Hornfeck wird zum Kommandanten der FF Seybothenreuth bestellt.
Die erforderlichen Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführer“ sind innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen und der Gemeinde Seybothenreuth nachzuweisen.
Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am 01.05.22 wiedergewählte Christian Pöhnl wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Seybothenreuth bestellt.
Seybothenreuth, 29. März 2022
Sitzung des Gemeinderates Seybothenreuth
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014-2017 der Gemeinde Seybothenreuth durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Erledigung der Prüfungsfeststellungen der Jahresrechnungen 2014 bis 2017 und erhebt keine Einwände. Die Prüfungsfeststellungen können als erledigt betrachtet werden.
Haushalt 2022; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2025 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargelegten Berechnungen liegt das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs – bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) für das Jahr 2022 unter 100 %. Dies wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 umgesetzt und der Haushalt 2022 entsprechend beschlossen.
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Preißinger wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Bauantrag Fl. Nr. 224/2 und 224/10, Gemarkung Seybothenreuth;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Änderung des Bebauungsplans "Goldhügel" im Bereich der Fl. Nrn. 221/56, 241, 242, 243,244, 246, 247, 249 (TF), 250, 251, 252 und 253, alle Gemarkung Seybothenreuth im vereinfachten Verfahren; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Goldhügel“ gemäß dem Entwurf vom 22.02.2022. Die Unterlagen werden gebilligt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, sodass die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen kann. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Seybothenreuth, 19. Januar 2022
Sitzung des Gemeinderates Seybothenreuth
1. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans "Seybothenreuth-Süd"
im Bereich der Fl. Nr. 1294/5, Gemarkung Seybothenreuth;
Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Seybothenreuth beschließt die Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth-Süd“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen und Regenwasser aus Regenwasserkanälen in verschiedene Gewässer aus dem Einzugsgebiet der Kläranlage Seybothenreuth in verschiedene Gewässer
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen beim Landratsamt Bayreuth für die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens zur beschränkten Erlaubnis für die Einleitungen von Misch- und Oberflächenwasser im Einzugsgebiet der Kläranlage Seybothenreuth in verschiedene Gewässer einzureichen und das Wasserrechtsverfahren zu beantragen.
Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von geklärtem Abwasser aus der Kläranlage Wallenbrunn in den Laimbach
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen beim Landratsamt Bayreuth für die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens zur beschränkten Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Wallenbrunn in den Laimbach einzureichen und die Durchführung des Wasserrechtsverfahren zu beantragen.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Seybothenreuth
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2020 erteilt.
Seybothenreuth, 15. Dezember 2021
Sitzung des Gemeinderates Seybothenreuth
Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage, Fl. Nrn. 96, 276, 278, 279 und 279/2 sowie
Fl. Nrn. 66, 67 und 74, alle Gemarkung Seybothenreuth;
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans sowie Änderung des Flächennutzungsplans
Vorstellung des Vorhabens
Dorferneuerung Seybothenreuth;
Vereinbarung über Zuschuss für Nachnutzungskonzept Industriebrache
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung über den Zuschuss für das Nachnutzungskonzept der Industriebrache abzuschließen und zu unterzeichnen.
Seybothenreuth, 30. November 2021
Sitzung des Gemeinderates Seybothenreuth
Bauantrag Fl. Nr. 262/4, Gemarkung Seybothenreuth;
Errichtung eines Carports
Abberufung eines Verbandsrates für den Grundschulverband Weidenberg aufgrund gesunkener Schülerzahlen
Beschluss:
Verbandsrat Tobias Lerner wird mit sofortiger Wirkung aus der Verbandsversammlung des Grundschulverbandes abberufen.
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Satzungsbeschluss
Beschluss:
Die Hundesteuer wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:
- Für den ersten Hund 60,-- Euro
- Für den zweiten Hund 85,-- Euro
- Für jeden weiteren Hund 110,-- Euro
- Für jeden Kampfhund 250,-- Euro
Vorliegender Entwurf der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung- HStS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Allgemeine Zuschüsse an die Vereine der Gemeinde Seybothenreuth
Beschluss:
Die Freigabe der Haushaltsmittel für die allgemeinen Zuschussleistungen sowie Bezuschussung für die Volkshochschule Weidenberg und Umgebung wird erteilt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuschussleistung 2021 gemäß Vorschlag 2 auszuzahlen:
SV Seybothenreuth 1.300,00 €
FF Seybothenreuth 900,00 €
VHS Weidenberg Außenstelle Seybothenreuth 250,00 €
Evang.Kirchengemeinde (für Posauenchor und Jungschar 200,00 €
Evang. Kirchengemeinde Birk 150,00 €
Obst- und Gartenbauverein Seybothenreuth 100,00 €
Soldatenkameradschaft Seybothenreuth 100,00 €
VdK-Ortsgruppe Seybothenreuth 100,00 €
Dorfgemeinschaft Fenkensees 100,00 €
Verein Einigkeit Döberschütz e.V. 100,00 €
Gesamt 3.300,00 €
Grundsatzbeschluss für Rohrbrüche / Abwasser
Beschluss:
Im Hinblick auf die zu berechnende Wassermenge für das Abwasser wird der Durchschnitt der drei vor dem Wasserrohrbruch liegenden Jahre herangezogen, mindestens jedoch 40 m³ pro Jahr und Bewohner zum Stichtag 30.06. des betroffenen Jahres.
Dies gilt aber nur, soweit das Wasser nicht in die gemeindliche Kanalisation gelangt ist.
Neukalkulation Friedhofsgebühren, Anforderung von Angeboten
Beschluss:
Für eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren sollen Angebote von geeigneten Kalkulationsbüros eingeholt werden.