Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses . . .
. . . für die Änderung des Bebauungsplanes „Goldhügel“ der Gemeinde im Bereich der Fl. Nr. 221/46, 241, 242, 243, 244, 246, 247, 249 (TF), 250, 251, 252 und 253, alle Gemarkung Seybothenreuth
Satzungsbeschluss (PDF)
Bürgerversammlung 2022
Am Mittwoch, 29. Juni 2022 findet um 19:30 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle Seybothenreuth die Bürgerversammlung der Gemeinde Seybothenreuth statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung.
2. Aussprache, Anregungen, Empfehlungen.
Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Interesse behandelt werden.
Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Seybothenreuth, 18. Mai 2022
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Pfingstferien und Schließtag Kindertageseinrichtung
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt von
Samstag, 4. Juni 2022 bis einschließlich Sonntag, 12. Juni 2022 geschlossen.
Zusätzlich bleibt die Einrichtung am Freitag, 17. Juni 2022 ganztägig geschlossen.
Kita Wichtelstübchen im Mai
In den letzten Tagen konnten wir beim Spielen im Garten schon die warmen Sonnenstrahlen genießen. Der Frühling ist da und wir heißen ihn willkommen. In der Wiese entdeckten die Kinder die ersten Frühlingsblumen. Gänseblümchen, Löwenzahn und Winterlinge konnten wir auf unserem Spielplatz finden. Schnell stellte sich bei den Kindern die Frage, wie sie wachsen. Einige unserer Kindergartenkinder wussten ganz genau, was die Pflanzen alles zum Wachsen benötigen. Um es zu veranschaulichen, legten wir mit ihnen einen Legekreis mit den Symbolen für Erde, Wasser, Luft und Licht. Wir sangen Frühlingslieder, malten Frühlingsbilder und betrachteten Bilderbücher zu diesem Thema.
Zum Muttertag führten wir das Thema säen und pflanzen weiter und die Mamas bekamen einen bemalten Blumentopf mit angesäten Sonnenblumen. Voller Freude lernten die Kinder noch ein Muttertagslied und ein Gedicht. Wir sind schon sehr gespannt auf die Sonnenblumen.
Die Krippenkinder entdeckten bei ihren Spaziergängen ebenso den Löwenzahn. Er wurde betrachtet und seine Bestandteile wie Stängel, Blüten und Blätter wurden benannt. Wir lauschten dem Wasser im Bach und dem Gesang der Vögel. Die Vögel sind noch immer Thema im Morgenkreis.
Zum Muttertag gestalteten die Kinder einen liebevoll geschmückten Anhänger und sangen ein Muttertagslied.
Für die Väter wird auch schon gebastelt. Ist aber noch geheim.
Ende April fand unser Flohmarkt statt. Wir freuten uns sehr über die vielen fleißigen Helfer. Sei es bei der Durchführung des Flohmarktes, beim Kuchen backen oder durch Sachspenden. Vielen herzlichen Dank im Namen des Elternbeirates, des Teams und der Kinder.
In den nächsten Wochen wollen wir zusammen mit dem Elternbeirat viel in unserem Garten arbeiten. Wir wünschen uns ein Hochbeet, einen Weidengang mit einem Weidentippie und Matschküchen für die Kinder. Die Ideen sind schon da und nun wollen wir sie zusammen umsetzen. Wir freuen uns sehr, dass wir einen so engagierten Elternbeirat haben, der uns auch bei diesem Vorhaben unterstützt.
Im Mai war auch die Fotografin wieder bei uns im Haus. Es entstanden wieder schöne Erinnerungsbilder aus der Zeit der Kindergartentage.
Anfang Juni kommt der Verkehrspolizist zu unseren Vorschulkindern und übt mit ihnen den Weg zur Bushaltestelle ein. So langsam wird uns bewusst, dass wir uns bald von den „Großen“ verabschieden müssen.
Am 22. Juli feiern wir unser Einweihungsfest und möchten schon jetzt alle Interessierte zu einem Tag der offenen Tür einladen. Wir hoffen auf viele Besucher.

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans . . .
. . . „Seybothenreuth-Süd“ der Gemeinde Seybothenreuth;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 19.01.2022 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth-Süd“ im Bereich der Fl. Nr. 1294 (TF), 1294/5 (TF), 1296 (TF), 1323 (TF) und 1324 (TF), alle Gemarkung Seybothenreuth beschlossen.
Mit der Änderung bzw. der Erweiterung um den bereits im Urplan angedachten 2. Bauabschnitt wird dem hohen Bedarf an Bauland Rechnung getragen. Zudem werden aus der Erschließungsplanung resultierende Anpassungen berücksichtigt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls hier einzusehen:
Bebauungsplan | Begründung | Umweltbericht | Datenschutzhinweise
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Seybothenreuth, den 14. April 2022
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth
Schließtage in der Kindertageseinrichtung
Die Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth bleibt am
Freitag, 6. Mai 2022 und am Freitag, 27. Mai 2022 ganztägig geschlossen.
April, April, der weiß nicht, was er will
Dieser Spruch kam uns in den letzten Wochen wieder oft in den Sinn. Es gab Tage, da waren wir schon ohne Jacke bei warmen Temperaturen im Garten. An anderen Tagen spielten wir mit dem gefrorenem Wasser oder bauten noch Minischneemänner. Wir beobachteten die Wolken und die Veränderungen in der Natur. Sehr interessant fanden die Kinder das Elsterpaar, welches im höchsten Baum im Garten ihr Nest baute.
Im April durften wir einige neue Krippenkinder bei uns begrüßen. Wir freuen uns sehr, dass die Eingewöhnung so gut klappt. Wir geben den Kindern weiterhin die Zeit, welche sie brauchen um gut bei uns anzukommen. Außerdem zogen einige Krippenkinder in den Kindergarten um. Auch hier bekommen die jetzt „großen“ Kinder die Zeit, welche sie zum Ankommen benötigen.
Zusammen mit den Kindern freuten wir uns schon auf die Osterzeit. Die Kinder bastelten fleißig Osterhasen, Frühlingsschmuck und gestalteten die Fenster in den Gruppen. In jeder Gruppe wurden leckere Osterplätzchen gebacken. Die Krippenkinder gestalteten ihre bemalten Ostereier mit zerdrückten Eierschalen oder durften sie nach Belieben bemalen. Die Kindergartenkinder beklebten die Eier mit Tapetenkleister und bunten Papierschnipseln.
Am 8. April feierten wir zusammen mit Herrn Pfarrer Öffner das Osterfest. Den Krippenkindern erzählte er die Geschichte von der kleinen Raupe Nimmersatt und den Kindergartenkindern altersgerecht die Geschichte der Auferstehung Jesu. Die Eltern unterstützten uns wieder super mit Zutaten für ein Osterbuffett. Das ließen wir uns zur Osterfeier schmecken.
Am 30. April findet unser Flohmarkt statt. Unser Elternbeirat ist schon sehr engagiert am Planen und Organisieren. Wir freuen uns alle , dass es wieder möglich ist, einen Flohmarkt anzubieten. Vielen Dank schon jetzt an alle fleißigen Helfer.
In der Woche vom 2. Mai bis 6. Mai steht wieder der Altkleidercontainer vor unserer Kita. Vielen lieben Dank an den Elternbeirat, der wieder die Flyer dafür an die Haushalte in Seybothenreuth verteilt hat.
Nun hoffen wir noch auf schönes Frühlingswetter, um die Wärme, die Sonnenstrahlen und die Veränderungen in der Natur genießen zu können.

Änderung des Bebauungsplans „Goldhügel“. . .
. . . der Gemeinde Seybothenreuth im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 die Änderung des Bebauungsplans „Goldhügel“ im Bereich der Fl. Nr. 221/46, 241, 242, 243, 244, 246, 247, 249 (TF), 250, 251, 252 und 253, alle Gemarkung Seybothenreuth im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Nicht Maßstabsgetreu.
Um die Festsetzungen der auf Grund des Alters des Bebauungsplans geänderten Vorstellungen anzupassen und den Bebauungsplan an die tatsächlich inzwischen entstandenen Gegebenheiten anzugleichen, soll der Bebauungsplan geändert werden.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB kann daher abgesehen werden. Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gleichfalls abgesehen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt in der Zeit vom
07.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls online hier einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Seybothenreuth, 30. März 2022
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Umweltschutz und Sauberkeit im Gemeindebereich
Aufgrund von eingegangenen Beschwerden über mangelnde Sauberkeit auf öffentlichen Wegen und Plätzen in der Gemeinde Seybothenreuth möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zur Thematik informieren.
Die Gemeinde unternimmt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit mit dem gemeindlichen Bauhofpersonal alles, um regelmäßige Reinigungs- und Kontrollfahrten auf öffentlichen Flächen und Wegen durchzuführen.
Hierbei werden Straßengräben, Straßenflächen, Gehwege und Spielplätze von Müll und Gegenständen gesäubert.
Hinweisen möchten wir jedoch, dass Privatflächen wie Vorgärten oder Grünsteifen nicht zu den Flächen gehören, die die Gemeinde sauber zu halten hat, sondern die jeweiligen Anwohner selbst zu reinigen haben.
Gleiches gilt für die öffentlichen angrenzenden Flächen in Form von öffentlichen Gehwegen, für die Länge an dem die Grundstücksgrenze direkt an den Gehweg angrenzt.
Grundsätzlich bitten wir alle Gemeindebewohner Seybothenreuths für ein sauberes Ortsbild einzutreten und im Rahmen der Umweltreinhaltung mitzuhelfen, achtlos weggeworfene Gegenstände in die dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen.
Mit geringfügiger Eigeninitiative der Gemeinschaft kann Jeder und Jede aktiven Umweltschutz betreiben. Helfen Sie bitte mit!
Die Gemeinde Seybothenreuth bedankt sich dafür recht herzlich bei Ihnen!
Seybothenreuth, 17. Februar 2022
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Fahrplan Bürgerbus 2022
Fahrplan Bürgerbus (PDF)
Tarife für das Bürgerbusprojekt im Landkreis Bayreuth
Tarife für das Bürgerbusprojekt im Landkreis Bayreuth
gültig seit 12.07.2021 auf allen Bürgerbuslinien
Karten Preise
Hin- und Rückfahrkarte 2,50 Euro
Hin und Rückfahrkarte (ermäßigt) 1,50 Euro
Einfache Fahrt 1,50 Euro
Einfache Fahrt (ermäßigt) 1,00 Euro
Die ermäßigten Fahrscheine gelten für Senioren ab 65.
Fragen zum Bürgerbus: LRA BT, Tel. 0921 728 330
Ausschreibung Vorpraktikant/-in (m/w/d)
Die Gemeinde Seybothenreuth sucht für ihre Kindertageseinrichtung für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 ab 1. September 2022 eine/n
Vorpraktikantin/-en (m/w/d)
im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in (SPS 1/SPS 2).
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Subirre unter Tel. 09278 977-26.
Datenschutzhinweise
Festsetzung der Grundsteuer 2022
Festsetzung der Grundsteuer 2022 (PDF)
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) (PDF)
Anmeldung Kindertageseinrichtung
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2022 bei uns einzureichen.
Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2022 über das Bürgerserviceportal an.
Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.
Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Seybothenreuth. Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen.
Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung Frau Veigl (09275 1432) in Verbindung.
Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Ansprechpartner:
Frau Mayer 09278 977-48
Frau Schneck 09278 977-78
Frau Trautner 09278 977-23
Hundekotbeutel zum Abholen und Hundekot-Stationen . . .
. . . zum Benutzen
Hundekot verschmutzt nicht nur die zahlreichen öffentlichen oder privaten Grünflächen, sondern stellt auch zunehmend ein seuchenhygienisches Problem für Tiere und Menschen dar. Verschmutzte Wegeränder und Gehflächen sind einfach unnötig und können vermieden werden mit ein wenig Aufmerksamkeit und Nutzung von kostenlosen Entsorgungsmöglichkeiten.
Die Gemeinde Seybothenreuth hat deshalb schon seit geraumer Zeit im Ortsbereich Hundekot-Entsorgungsstationen mit Hundekotbeutelspender aufgestellt. Wir bitten alle Hundehalter, von dieser Möglichkeit der Entsorgung regen Gebrauch zu machen, da das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihrer Hunde auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die entsprechend geahndet wird.
Das Ortsbild wirkt gepflegter und Sie leisten einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung von unnötigen Verunreinigungen von öffentlichen und privaten Grün- und Nutzflächen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit im täglichen Miteinander für eine saubere Umwelt!
Seybothenreuth, 18. Februar 2021
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth
Freiwillige Feuerschutzabgabe zur Förderung . . .
. . . der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Seybothenreuth
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die freiwillige Feuerschutzabgabe wurde im Jahr 2016 im Rahmen eines Spendenaufrufes erstmalig in der Gemeinde Seybothenreuth erbeten.
Nach Abschluss der Unterlagen 2020 verzeichnen wir leider nur noch einen sehr geringen Anteil von freiwilligen Spenden.
Bei der Anschaffung von Fahrzeugen, Ausrüstung und Gerät wurde schon in der Vergangenheit immer auf Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit geachtet. Aufgrund eines Gerichtsurteils wurde die Feuerschutzabgabe vor vielen Jahren ersatzlos abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Anschaffungen für die Feuerwehr der Gemeinde Seybothenreuth allein aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Die finanziellen Unterhaltskosten der Feuerwehr steigen durch veränderte technische Herausforderungen bei Unfällen immer weiter, weshalb wir Ihre Spenden in die Beschaffung von neuem technischem Einsatzgerät investieren.
Wir bitten Sie daher um eine freiwillige Spende, damit der Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen unserer Feuerwehr auch künftig im bisherigen Umfang sichergestellt werden können. Bereits eine Spende von 10,00 € pro Person (ab dem 18. Lebensjahr) wäre ein für den Einzelnen vertretbarer, für die Gemeinde Seybothenreuth in der Summe wichtiger und erheblicher Beitrag, welcher zweckgebunden ausschließlich für die Feuerwehr der Gemeinde Seybothenreuth verwendet wird.
Selbstverständlich ist die Gemeinde Seybothenreuth auch für größere Spenden sehr dankbar.
Allen Spenderinnen und Spendern sagen wir dafür bereits jetzt unseren herzlichen Dank!
Die Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehr stehen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, 365 Tage im Jahr zu unserer aller Sicherheit stets hilfsbereit zur Verfügung. Sie riskieren dabei nicht selten ihre körperliche Unversehrtheit oder sogar ihr Leben.
Diese Tatsachen rechtfertigen gute Ausrüstungen und Geräte, die mit Ihrer freiwilligen Unterstützung angeschafft werden können.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seybothenreuth im Jahr 2021 bitten, eine freiwillige Feuerschutzabgabe in Höhe von 10,00 Euro zu spenden.
Bankverbindung:
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE28 7735 0110 0570 3612 20
BIC: BYLADEM1SBT
Wenn Sie sich zur Zahlung der freiwilligen Feuerschutzabgabe entschließen sollten gilt Folgendes zur Überweisung:
a) Hinweis: Bis zu einer Höhe von 300 Euro gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Ab 301 Euro bitte Namen und Anschrift für die Spendenbescheinigung angeben.
b) Im „Verwendungszweck“ unbedingt angeben: „Spende Feuerwehr Seybothenreuth“.
Die Gemeinde Seybothenreuth steht Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für Ihre Förderung bedanken wir uns bereits heute recht herzlich.
Seybothenreuth, im Januar 2021
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth
Friedhof Seybothenreuth - Neue Bestattungsform
Wir teilen mit, dass ab jetzt die Bestattungsform „Baumurnengrab“ im Friedhof Seybothenreuth möglich ist.
Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung Seybothenreuth
Seybothenreuth, im März 2020
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Satzung über die Benutzung des Friedhofs . . .
. . . und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)
Satzung (PDF)