1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans . . .
. . . „Seybothenreuth-Süd“ der Gemeinde Seybothenreuth;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; Bekanntmachung der Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 19.01.2022 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Seybothenreuth-Süd“ im Bereich der Fl. Nr. 1294 (TF), 1294/5 (TF), 1296 (TF), 1323 (TF) und 1324 (TF), alle Gemarkung Seybothenreuth beschlossen.
Mit der Änderung bzw. der Erweiterung um den bereits im Urplan angedachten 2. Bauabschnitt wird dem hohen Bedarf an Bauland Rechnung getragen. Zudem werden aus der Erschließungsplanung resultierende Anpassungen berücksichtigt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls hier einzusehen:
Bebauungsplan | Begründung | Umweltbericht | Datenschutzhinweise
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Seybothenreuth, den 14. April 2022
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Gemeinde Seybothenreuth