Da seit dem 3. April die neue 16. Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
in Kraft getreten ist, die den Rahmen
der vom Bund noch zugestandenen
Basisschutzmaßnahmen ausschöpft,
entfällt im Rathaus und den Nebengebäuden
die offizielle Maskenpflicht.
Dennoch würden wir es begrüßen wenn Besucher auf freiwilliger Basis in den Gebäuden Masken tragen würden.
Die offizielle Meldung können Sie auf der
Homepage der Verwaltungsgemeinschaft lesen.