Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybothenreuth folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 330.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr 2024: 330.000 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000 € festgesetzt
§ 3
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Seybothenreuth, 4. Oktober 2023
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister